Fürsorgepflicht auf Geschäftsreisen

Was ist Fürsorgepflicht?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist gesetzlich vorgeschrieben. In Deutschland regelt § 618 BGB den Schutz der Mitarbeiter. In der Schweiz gilt Artikel 328 OR und für Österreich § 1157 ABGB. Diese Sorgfaltspflicht gilt für Sicherheit bei Geschäftsreisen und für den Arbeitsplatz im Büro.

Welche Folgen hat es, wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt?

  • Zunächst steht dem Arbeitnehmer ein Erfüllungsanspruch zu. Er kann vom Arbeitgeber verlangen, dass er alle erforderlichen Maßnahmen ergreift.
  • Wenn dem Arbeitnehmer infolge der schuldhaften Verletzung der Fürsorgepflicht ein Schaden entsteht, ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet.
  • Bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann dem Arbeitnehmer Schmerzensgeld zustehen.
  • Bei Verletzung von Schutzpflichten (z.B. bei mangelnder Arbeitssicherheit) ist der Arbeitnehmer berechtigt, seine Arbeitsleistung zurückzuhalten. Sein Lohnanspruch bleibt bestehen.

Was können Unternehmen tun?
5 Punkte Leitfaden

Bei der Fürsorgepflicht von Arbeitgebern gilt: Gesetzliche Fürsorgepflicht ist unumgänglich.
Wichtig ist also die Umsetzung dieser Pflicht.

Die Basis eines Travel Risk Managements umfasst 5 Punkte:


1. Informationen

  • Werden Sie sich der möglichen Risiken bewusst z.B. Unfall, Krankheit, Epidemie, Streik, Naturkatastrophe, Kriminalität oder weitere Risiken. 
  • Beobachten Sie die Reisebedingungen
  • Informieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter ausreichend über die Lage
  • Kommunizieren Sie Richtlinien für Notfälle  und achten Sie darauf, dass diese für den reisenden Mitarbeiter zugänglich sind, damit umgehende Unterstützung möglich ist.
  • Die Kommunikation während der Reise zwischen den Travel Managern und den Reisenden muss sichergestellt sein, wenn es zu einem Zwischenfall kommt.

 

2. Versicherungen

Prüfen Sie, wie Ihre Geschäftsreisen versichert sind.

 

3. Reiserichtlinien

  • Eine Reiserichtlinien umfassen Planung, Buchung und Abrechnung sowie Durchführung von Geschäftsreisen.
  • Prüfen Sie im Sinne der Fürsorgepflicht Ihre Travel Policy und aktualisieren Sie diese regelmäßig.
  • Für eine schnelle Reaktion im Notfall  sollte das Travel Risk Management in einem Krisenplan festgelegt werden.
  • Es ist sinnvoll ein Krisenteam zu bilden, welches aus unterschiedlichen Abteilungen besteht.  Damit sind relevante Informationen in einer Stelle gebündelt und können an die verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet werden.
  • Mit einer App können die Anwender aktuelle Informationen zur Sicherheitslage und medizinische Hinweise erhalten
  • Kommt es zu einem Zwischenfall, können App Nutzer eine 24/7 Hotline erreichen.

 

4. Travel Tracking des Reisenden

  • Bei einem Notfall ist es wichtig, die Mitarbeiter schnell lokalisieren zu können. 
  • Mit Reisesicherheit Tools erhalten Sie einen kompletten Überblick über die Reiseziele der Mitarbeiter.



5. Erreichbarkeit rund um die Uhr

Stellen Sie sicher, dass Ihre Dienstreisenden durchgehend 24/7 und von überall Unterstützung erhalten können